Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» steht Besitzer/innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentümer/innen eine Fachperson bei allen Fragen rund um ihre Heizung zur Seite. Die Impulsberaterin oder der Impulsberater besichtigt das Gebäude und berät vor Ort über die Möglichkeiten, wie die Heizung ersetzt werden kann. Das erleichtert die Wahl des passenden, erneuerbaren Heizsystems für die Liegenschaft. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist für die Gebäudebesitzer/innen kostenlos und unverbindlich , d. h. sie bestimmen, wann und mit wem sie den Ersatz Ihrer Heizung vornehmen.
Heizen Sie Ihr Haus mit einem Wärmeerzeuger, der älter als 10 Jahre ist?
Dann ist ab 1.
April 2022 der erste Schritt für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem für Sie als
Hausbesitzer/in oder Stockwerkeigentümer/in noch einfacher:
Die Impulsberatung «erneuerbar heizen», die ganz individuell bei der Wahl des optimalen Heizsystems für
Ihr
Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus bzw.
Ihr Stockwerkeigentum unterstützt, ist für Sie in der
ganzen Schweiz kostenlos.
Die von «erneuerbar heizen» zugelassenen Impulsberaterinnen und Impulsberater führen
diese mit der Förderung von
EnergieSchweiz – dem Programm des Bundesrates zur
Umsetzung der Schweizer Energiepolitik mit freiwilligen Massnahmen – bei Ihnen kostenlos
durch.
Die Wärmeerzeugungsanlage muss älter als 10 Jahre sein und als Hauptheizung für die Raumwärme dienen.
Nein, die Förderung im Rahmen des Programms «erneuerbar heizen» ist unabhängig von der Gebäudekategorie (u. a. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum) und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers (u. a. Öl, Gas, Elektro, Wärmepumpe, Holz) und dem Alter des Brenners.
Beratungstätigkeiten, welche über den Umfang der Impulsberatung hinausgehen (etwa für die Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation einer Photovoltaikanlage), sind nicht förderberechtigt. Allfällige Zusatzleistungen muss der/die Impulsberater/in vor der Beauftragung klar und schriftlich benennen.
Im Rahmen des Förderprogramms ist nur eine Impulsberatung pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt.
Eine Doppelförderung mit allfälligen Beiträgen an die Impulsberatung aus kantonalen und kommunalen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.